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Netzwelt aktuell
  Internetsperren gegen Kinderpornografie?

Am 6. Mai 2009 debattierte der Bundestag eine Stunde lang über das von der Koalition vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Damit wären künftig alle Provider (mit Ausnahme kleiner Provider und staatlicher Netze) verpflichtet, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten durch ein so genanntes "Access-Blocking" zu sperren. Was im Grunde begrüßenswert erscheint – die Regierung will gegen die Verbreitung von Kinderpornografie aktiv werden – ist in der vorgesehen Weise jedoch ebenso fragwürdig wie sinnlos zugleich.

Verschwörung?
Gegner des Gesetzes werden als "Verschwörungstheoretiker" bezeichnet. Eine sachliche Auseinandersetzung und zielführende Diskussion war nicht zu erkennen. Auch zeigten die verantwortlichen Minister ein kein großes Interesse an ihrem eigenen Gesetz: weder die Damen von der Leyen und Zypries, noch die Herren zu Guttenberg und Schäuble waren bei der Debatte am 6. Mai anwesend. Lediglich rund zwei Dutzend Abgeordnete hörten zu und die Regierung ließ sich durch zwei Staatssekretäre vertreten.

Und als am 8. Mai dann bereits klar war, dass die Petition gegen diese Sperre die erforderlichen 50.000 Unterschriften binnen weniger Tage erreicht hatte, wurde den UnterzeichnerInnen von Herrn zu Guttenberg sinngemäß unterstellt, sie seien allesamt Befürworter der Kinderpornografie. Was selbstverständlich nicht der Fall ist. Am 11. Mai waren es übrigens dann bereits über 71.000 UnterzeichnerInnen.

Was es bringen soll
Was wird durch das Gesetz, das in der vorliegenden Fassung nebenbei die Grundrechte einschränkt, bewirkt? Ruft ein Nutzer ein solches Angebot auf, soll er mit einem Stopp-Schild über die Sperrung der Seite informiert werden. Nur dass damit die Inhalte auf dem Server weder verschwinden, noch die Urheber zur Verantwortung gezogen werden.

Die Kritik an dem Gesetz wird durch folgende Punkte ausgelöst:

  1. Wenn eine Internetseite gesperrt werden kann, ist die Internetadresse bekannt, dann könnte die Seite komplett vom Netz genommen werden. Laut Berichterstattung der Medien stehen z. B. angeblich auch Webadressen deutscher Server auf den Sperrlisten nordischer Länder. Die Regierung und das BKA müssen sich fragen lassen, warum dies so ist!
  2. Das "öffentliche" Internet ist nicht der richtige Ort zur Suche nach den Straftätern: Pädophile und Kinderschänder tauschen Bilder, Videos und Adressen in geschlossenen Zirkeln, per P2P und ganz einfach per Briefpost.
  3. Es gibt keine zufälligen Besucher kinderpornografischer Webseiten. Kinderpornografie ist in allen Ländern strafbar und die Inhalte werden von den Anbietern dementsprechend sicher versteckt.
  4. Die Sperre ist unwirksam, da sie von (fast) jedem Internetnutzer umgangen werden kann, der auch nur ein klein wenig technisches Verständnis hat. Dafür wird das Grundgesetz eingeschränkt (§5).
  5. Es werden nur die großen Internetanbieter verpflichtet, die Sperre zu veranlassen. Kleine Provider und staatliche Netze bleiben außen vor. Wo wird dann wohl der Konsument von Kinderpornographie demnächst seinen Onlinezugang buchen?
Und wer kontrolliert das?
In der Praxis soll das Bundeskriminalamt täglich ein Liste erstellen/aktualisieren, die den Internetprovidern zugestellt wird. Diese sperren die Seiten und überwachen, wer diese Seiten anklickt. So weit so einfach. Aber:
  • Die Listen sind so geheim, dass außer dem BKA niemand diese Listen sehen darf.
  • Nur das BKA bestimmt, welche Seiten auf die Liste kommen.
  • Es ist nicht festgelegt, wie eine Seite wieder von der Liste gelöscht wird.
  • Keine Institution kontrolliert das BKA.
Dies erscheint zumindest fragwürdig zu sein. Laufen wir da nicht in eine Auflösung der Gewaltenteilung?

Weitere Informationen:
www.datenschutzbeauftragter-online.de
www.loreress.de/stopp/

Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/

 

 

 

 

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